Anwaltskanzlei Ilse Rommel-Haisch
Pontoiser Straße 113
D-71034 Böblingen
Telefon: 07031 / 72 66 0
Telefax: 07031 / 27 65 66
Mediation
Was ist Mediation?
Ehen werden geschieden, Beziehungen scheitern. Das ist schmerzhaft und bedauerlich, aber es ist so.
Zerbrechende Partnerschaften enden meist in Enttäuschung, Trauer, Streit, Vorwürfen und Gesprächsunfähigkeit. Anwälte ersetzen das Gespräch der Partner. Es geht um Vermögenswerte und Unterhalt. Kinder werden zu Streitobjekten vor dem Familiengericht, an das die Verantwortung abgegeben wird.
Mediation ist anders!
Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren zur Streitschlichtung, das die Betroffenen auch in schwierigen Lebenssituationen zu eigenen Entscheidungen befähigen will.
Mediation ist ergebnisorientiert. Die Ergebnisse sind jedoch nicht richtig oder falsch, sondern dann gut, wenn sie von beiden Partnern als fair und stimmig erlebt werden. Es wird nicht über Kinder, sondern für Kinder verhandelt.
Für wen ist Mediation?
Mediation eignet sich für alle Menschen, die von der einschneidenden Erfahrung einer Trennung betroffen sind.
Mediation verdrängt nicht und hebt nicht den Zorn, den Schmerz oder die Enttäuschung auf, aber sie kann Gesprächs- und Verhandlungsbereitschaft schaffen oder wiederherstellen, kann die Menschen dazu befähigen, ihre Entscheidungen selbst auszuhandeln, anstatt sie Dritten zu überlassen.
Die Mediation ist eine Gesprächsmethode und kein Wundermittel zur Beseitigung von Konflikten. Arbeiten nicht beide Konfliktparteien ernsthaft auf eine Lösung hin, scheitert jede Mediation.
Auch eine gescheiterte Mediation macht Sinn
Unsere Praxis bestätigt uns, dass auch gescheiterte Mediationen nicht sinnlos sind. Dass das Gespräch wieder möglich wurde oder dass jeder Partei der Gesichtspunkt der anderen klar wurde, ist in jeder Konfliktbearbeitung ein wichtiger Zwischenerfolg.
Das Mediationsergebnis erlaubt den Beteiligten zumindest vor weiteren Schritten eine Risikoanalyse. Häufiger aber dient es als Ansatz für die Fortsetzung des Gesprächs in einem geeigneteren Zeitpunkt. Nicht selten erfolgt eine Einigung im Anschluss an eine Mediation, oder verweigerte Vertragsleistungen werden kommentarlos erbracht.
Wie funktioniert eine Mediation?
Bei einer Mediation vertritt der Anwalt nicht eine der beiden Parteien, sondern ist neutraler Gesprächspartner.
Das Ziel einer Mediation ist eine Einigung zwischen den Partnern. Dazu wird in einer oder mehreren Sitzungen zuerst versucht, die oft verloren gegangene Gesprächsbereitschaft wiederherzustellen.
Ist diese erreicht, tauschen beide Partner in den folgenden Sitzungen ihre Erwartungen und Bedürfnisse, ihre Ziele und Ängste aus. Zwischen den einzelnen Mediationssitzungen besteht ein ausreichend großer Abstand, der beiden Parteien erlaubt, sowohl ihre eigene als auch die Position des anderen zu reflektieren.
Ablauf einer Mediation
Nach der Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung treffen sich die Beteiligten zu einem Erstgespräch, in dem kurz der Sachverhalt der Mediation dargelegt wird.
Wenn nötig erkläre ich das Wesen der Mediation und wir legen gemeinsam Spielregeln und wesentliche Rahmenbedingungen (z.B. Vertraulichkeit) fest. Spätestens in dieser Phase einigen wir uns auch über das Honorar. Die wesentlichsten Gesprächspunkte werden in einer Mediationsvereinbarung schriftlich festgehalten.
Bearbeiten des Konflikts
Ein erster Teil der Mediation dient der Sammlung der Konfliktthemen. Diese werden anschliessend in einer bestimmten Reihenfolge erörtert. Dabei werden die Konfliktpunkte herausgearbeitet, Standpunkte diskutiert und Interessen offen gelegt.
Brainstorming und Vereinbarung
Für jeden Konfliktpunkt werden im Brainstorming Lösungsansätze gesucht. Die geeignetsten Vorschläge werden weiterentwickelt und gemeinsam zu Problemlösungen verdichtet. Werden sich die Beteiligten einig, arbeiten sie mit dem Mediator eine Vereinbarung aus. Vor der Unterzeichnung stellt der Mediator sich und den Beteiligten die Frage, ob die Mediationsvereinbarung fair, eindeutig formuliert und mit vernünftigem Aufwand durchführbar ist.
Zeitbedarf
Der Zeitbedarf für eine Mediation hängt stark von der Komplexität des Falles und der Persönlichkeit der Medianden ab. Für Mediationen, die eine Veränderung der Lebenssituation begleiten (z.B. in der Scheidungsmediation), eignen sich kurze Sitzungen von ca. 90 Minuten mit oft mehrwöchigen Intervallen.
Die acht Grundregeln der Mediation
Der Mediator anerkennt alle Sichtweisen als gleichwertig und ermutigt alle Beteiligten, während der ganzen Mediation ihre Meinung zu äussern. Er betont die Bedeutung der Fairness und sucht nach Wegen, eine schwächere Person zu stärken, um ein Gleichgewicht beizubehalten.
-
Der Mediator unterstützt und begleitet die Medianden auf dem Weg zu einer einvernehmlichen Lösung. Er bietet allerdings keine Lösungen an und masst sich kein Urteil über die Qualität einer Vereinbarung an, soweit diese der Fairness- und wo nötig, einer Rechtskontrolle stand hält.
-
Die Verantwortung für die gewählten Schritte, die getroffene Lösung sowie deren Umsetzung bleibt bei den Medianden.
-
Die Beteiligten behandeln den Inhalt der Mediationsgespäche vertraulich. Anwaltsmediatoren ist es in einem späteren Prozess strafrechtlich verboten, als Zeugen auszusagen; nicht-anwaltliche Mediatoren werden sich in der Mediationsvereinbarung von einer allfälligen Zeugenfunktion entbinden lassen.
-
Die Mediation greift auf vergangene Geschehnisse nur so weit zurück, als deren Kenntnis für die Gestaltung der Beziehung und des gegenseitigen Leistungsverhältnisses von Bedeutung sein kann. Insbesondere kann auf gegenseitige Schuldzuweisungen weitestgehend verzichtet werden.
-
Die Mediation baut auf dem gegenseitigen Respekt der Medianden auf . Dies bedeutet insbesondere, dass Medianden die Sichtweise des Anderen akzeptieren - auch wenn sie diese nicht zu teilen brauchen - und sich in dessen Beweggründe einfühlen.
-
Auch Empfindungen oder plötzlich aufkeimende Gefühle gehören auf den Tisch. Sie können auf ein tieferliegendes Problem hinweisen oder sogar Schlüssel zur Lösung des Konflikts sein. Werden wesentliche Empfindungen missachtet, ist eine mediative Einigung grundsätzlich in Frage gestellt.
-
Während einer Mediation sollte auf die Anhebung von Gerichtsverfahren verzichtet und laufende Gerichtsverfahren sollten sistiert werden.
Das Recht in der Mediation
Die Mediation ist nur in einer funktionierenden Rechtsordnung möglich. Sie beeinflusst und vereinfacht die Lösungssuche, und sie stellt sicher, dass eine Mediationsvereinbarung eingehalten wird.
Das Recht ist ein Gesichtspunkt
Die Mediation sucht den umfassenden Ausgleich der Interessen zwischen den Konfliktparteien. Das Recht hat als ein Gesichtspunkt nur - aber immerhin - die Bedeutung, die ihm die Beteiligten einräumen wollen. Andere Gesichtspunkte wie etwa das Aufrechterhalten einer Geschäftsbeziehung oder ein von der Gerichtspraxis abweichendes Gerechtigkeitsempfinden beider Parteien kann zu einem Verzicht auf eine Rechtsposition führen. Allerdings muss jeder Mediand über die Rechte informiert sein, auf die er in der Mediation allenfalls verzichtet.
Anwaltliche Betreuung in der Mediation
Ich stelle es den Medianden frei, sich während des Mediationsprozesses von einem Rechtsanwalt beraten oder sogar begleiten zu lassen, und wir empfehlen, Vereinbarungen vor der Unterzeichnung einem mediationserfahrenen Rechtsanwalt zur Überprüfung vorzulegen.
Mediation ist mehr!
Mediation bietet sich als Konfliktregulierungsmodell auch in anderen familiären Konfliktbereichen an, wie zum Beispiel
-
Generationenkonflikten
-
Erb-Auseinandersetzungen
-
Vertragsgestaltung vor oder während des Zusammenlebens
-
Konflikte in Adoptiv- und Pflegefamilien.
Anwaltskanzlei Ilse Rommel-Haisch. Ihre persönliche Rechtsberatung in Böblingen, Sindelfingen, Stuttgart, Leonberg, Herrenberg, Tübingen und ganz Deutschland auf den Gebieten Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht, Mediation