Anwaltskanzlei Ilse Rommel-Haisch
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Begriffserklärungen
Lexikon
Erbrecht
Ist eine durch den Erblasser mittels Vollmacht beauftragte Person, der die Fürsorge für den Nachlass übertragen wird. Der Testamentsvollstrecker hat die letztwilligen Verfügungen des Erblassers auszuführen und ist nicht an Weisungen der Erben gebunden.
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