Ilse Rommel-Haisch

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Begriffserklärungen

Lexikon

Erbrecht

Testament

Ist eine vom Erblasser einseitig getroffene Verfügung von Todes wegen. Darin werden in der Regel Erben bestimmt und das Vermögen unter ihnen aufgeteilt. Das Testament dient auch dazu, gesetzliche Erben zu enterben, denn es ersetzt die gesetzliche Erbfolge.

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