Anwaltskanzlei Ilse Rommel-Haisch
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Begriffserklärungen
Lexikon
Recht
Finanzielle Unterstützung für den Bürger. Prozesskostenhilfe wird grundsätzlich in Verfahren vor den Zivil- und Sozialgerichten gewährt, wenn der Kläger und die Beklagten nicht selber in der Lage sind, die notwendigen wirtschaftlichen Mittel zur Prozessführung aufzubringen.
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