Ilse Rommel-Haisch

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Begriffserklärungen

Lexikon

Recht

Beratungshilfe

Die Beratungshilfe ist eine staatliche (und auch von der Anwaltschaft getragene) Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung steht. Beratungshilfe wird für die außergerichtliche Rechtsberatung und ? vertretung gewährt und kann entweder über den mandatierten Rechtsanwalt oder - vorab - bei dem zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

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