Ilse Rommel-Haisch

             Anwaltskanzlei Ilse Rommel-Haisch
             Pontoiser Straße 113
             D-71034 Böblingen

             Telefon: 07031 / 72 66 0
             Telefax: 07031 / 27 65 66

 

 

 

  


Kosten

Jetzt ist guter Rat teuer“ sagt der Volksmund, doch unbezahlbar ist er keinesfalls. Im Gegenteil!

Anders als zum Beispiel in den USA, wo Anwälte oft bis zur Hälfte des Streitwerts als Erfolgshonorar kassieren, ist die Anwaltsvergütung in Deutschland umfassend gesetzlich geregelt.

In Summe betragen die Anwaltskosten bei uns in den meisten Fällen nur ein Bruchteil des Streitwerts. Angesichts des Schadens, der einem durch Unwissenheit entstehen kann, sicher eine gute Investition.

Kann ich mir das leisten?

Grundsätzlich richtet sich die Anwaltsvergütung in Deutschland nach dem sog. ‚Gegenstandswert’, also der Summe, um die man sich letztendlich streitet. In manchen Fällen ist der Gegenstandswert von Anfang an klar, wie zum Beispiel bei einem Kaufvertrag. Hier kann man die Kosten direkt aus den Gebührentabellen ablesen.

In anderen Fällen, wie beispielweise einer Scheidung, kann ich Ihnen erst nach einem kurzen Gespräch, in dem Sie mir Ihren Fall näher schildern, die Kosten nennen. Sind Ihnen diese Kosten zu hoch und Sie verzichten auf eine weitere Beratung, wird Ihnen lediglich das erste Gespräch berechnet.

Neben der Abrechnung nach dem Gegenstandswert gibt es die Möglichkeit, eine individuelle Honorarvereinbarung zu treffen. Der Stundensatz beträgt 250 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer für jede Arbeitsstunde, die ich an Ihrem Fall arbeite. Darin sind die Kosten für Sekretariatstätigkeit und Bürokosten enthalten.

Was ist für Sie günstiger?

Diese Frage lässt sich so einfach leider nicht beantworten. Beides hat Vor- und Nachteile, die aber stark vom jeweiligen Einzelfall und von dem zu erwartenden Aufwand abhängen. Eine Antwort erhalten Sie auf jeden Fall im ersten Gespräch!

Erstberatung

Einen guten Einstieg bietet die sog. Erstberatung. Grundsätzlich sieht das Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz vor, dass eine Gebühren-vereinbarung getroffen wird. Ist dies nicht der Fall und ist der Auftraggeber Verbraucher, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch 190.- Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zahlt das meine Rechtschutzversicherung?

Grundsätzlich übernimmt die Versicherung keine Scheidungskosten. Manche Versicherer erstatten jedoch auf Kulanzbasis die Kosten einer Erstberatung. Nachfragen lohnt in jedem Falle.

Gibt es sonst noch Beihilfen?

Menschen mit geringem Einkommen und ohne Vermögen gewährt der Gesetzgeber Beratungshilfe, um die dringendsten rechtlichen Fragen zu klären. Die Beratungshilfe wird vom für den Wohnort zuständigen Amtsgericht gewährt. Dort erhalten Sie Auskunft darüber, ob und in welcher Höhe Sie Leistungen bekommen.

Wenn man „arm im Sinne der Zivilprozessordnung ist und die Sache Aussicht auf Erfolg hat“ gewährt der Staat Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe bei Familiensachen für die Kosten eines Rechtsstreits, also Gerichtskosten, ggf. Sachverständigenkosten und die Kosten des eigenen Anwalts. Über die Möglichkeiten der Prozesskostenhilfe informiere ich Sie während der Erstberatung.

Mediation

Eine Mediation wird nach Stundenhonorar abgerechnet. Mein Stundensatz beträgt 250.- Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer..

In Anlehnung an den Anwaltstarif verrechne ich dabei nur die fachliche Tätigkeit als Mediatorin, die Zeit für Telefongespräche und Korrespondenz sowie die Zeit, die der Vorbereitung dient, das Aktenstudium und das Verfassen von Protokollen.

Nicht belastet werden Sie mit Aufwendungen, die durch das Sekretariat erledigt werden können, wie z.B. Terminvereinbarungen oder -verschiebungen oder das Schreiben und Weiterleiten von Korrespondenz.


Anwaltskanzlei Ilse Rommel-Haisch. Ihre persönliche Rechtsberatung in Böblingen, Sindelfingen, Stuttgart, Leonberg, Herrenberg, Tübingen und ganz Deutschland auf den Gebieten Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht, Mediation

Aktuelles