Ilse Rommel-Haisch

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Aktuelles

Familienrecht

Bemessungsgrundlage endet nicht mehr bei 5.500 Euro Nettoeinkommen!

Mit Beschluß vom 16.09.2020 befürwortet der BGH die Fortschreibung der Einkommensgruppen.

Mit Beschluß vom 16.09.2020 (AZ XII ZB 499/19) entscheidet der BGH, dass die Einkommensgruppen über die Einkommensgrenze von 5.500 Euro Nettoeinkommen prozentual fortgeschrieben werden können.

Nachdem die Entscheidung erst am 09.11.2020 veröffentlicht wurde, konnte dies für die Düsseldorfer Tabelle 2021 nicht mehr umgesetzt werden. Dies soll für die Tabelle 2022 erfolgen.

Bis dahin muss - wie bisher - mit einer konkreten Bedarfsermittlung anhand einzelner Bedarfspositionen gearbeitet werden.

geschrieben von Ilse Rommel-Haisch am 04.01.2021 um 07:14 Uhr.


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