Anwaltskanzlei Ilse Rommel-Haisch
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Aktuelles
Familienrecht
Durch Kindergelderhöhung erhöht sich auch die Düsseldorfer Tabelle
Zum 01.01.2021 erhöhen sich die Sätze der Düsseldorfer Tabelle für minderjährige und diesmal auch für volljährige Kinder!
Für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahrs erhöht sich der Mindestunterhalt um 24 Euro auf 393 Euro.
Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs sich der Mindestunterhalt um 27 Euro auf 451 Euro.
Für Kinder vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit erhöht sich der Mindestunterhalt um 31 Euro auf 528 Euro.
Auf den Bedarf ist das höhere Kindergeld in Höhe von 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte und 250 Euro ab dem vierten Kind anzurechnen.
geschrieben von Ilse Rommel-Haisch am 31.12.2020 um 12:04 Uhr.
Familienrecht
Durch Kindergelderhöhung erhöht sich auch die Düsseldorfer Tabelle
Zum 01.01.2021 erhöhen sich die Sätze der Düsseldorfer Tabelle für minderjährige und diesmal auch für volljährige Kinder!
Für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahrs erhöht sich der Mindestunterhalt um 24 Euro auf 393 Euro.
Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs sich der Mindestunterhalt um 27 Euro auf 451 Euro.
Für Kinder vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit erhöht sich der Mindestunterhalt um 31 Euro auf 528 Euro.
Auf den Bedarf ist das höhere Kindergeld in Höhe von 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte und 250 Euro ab dem vierten Kind anzurechnen.
geschrieben von Ilse Rommel-Haisch am 31.12.2020 um 12:04 Uhr.
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