Ilse Rommel-Haisch

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Kindesunterhaltpflichtige aufgepasst!

Die Düsseldorfer Tabelle erhöht zwar die Zahlbeträge, durch die Erhöhung der Selbstbehalte bleibt dem Zahlungspflichtigen mehr übrig.

Zum ersten Mal seit 2015 gibt es eine Entlastung für die Zahlungspflichtigen. Die Selbstbehalte wurden erhöht, d.h. der Betrag, der dem Zahlungspflichtigen bleiben muss, ist nun höher.

- Der notwendige Selbstbehalt, d.h. Eigenbedarf, beim Erwerbstätigen beträgt nun 1.160 Euro anstelle bisher 1.080 Euro. Beim Nichterwerbstätigen sind es 960 anstelle bisher 880 Euro.

- Auch die Mietanteile wurden erhöht und zwar von 380 auf 430 Euro. Zudem ist ausdrücklich geregelt, dass der Selbstbehalt ggf. noch weiter erhöht werden kann, wenn die Miete über 430 Euro montalich liegt (wichtig für Gebiete mit hohen Mieten).

- Der angemessene Selbstbehalt z.B. bei Studentenunterhalt ist von 1.300 auf 1.400 Euro erhöht worden.

geschrieben am 01.01.2020 um 11:32 Uhr.


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