Ilse Rommel-Haisch

             Anwaltskanzlei Ilse Rommel-Haisch
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Aktuelles

Familienrecht

Treffen Sie Vorkehrungen!

Zuviel bezahlter Kindesunterhalt kann nicht aufgerechnet werden...

Aufgrund der Absenkung der Zahlbeträge der Düsseldorfer Tabelle besteht ab 01.07.2019 die Gefahr, dass zuviel Kindesunterhalt bezahlt wird.

Zuviel bezahlter Unterhalt kann nicht aufgerechnet werden!

Treffen Sie deswegen entsprechende Vorkehrungen: stellen Sie rechtzeitig den neuen Zahlbetrag fest und ändern Sie ggf. Ihren Dauerauftrag.

geschrieben am 14.01.2019 um 08:22 Uhr.


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