Anwaltskanzlei Ilse Rommel-Haisch
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D-71034 Böblingen
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Aktuelles
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Düsseldorfer Tabelle ändert sich 2019 zwei Mal!
Am 01.01.2019 haben sich die Tabellensätze erhöht, ab 01.07.2019 werden sie wieder herabgesetzt.
Durch die Änderung der Höhe des Kindergeldes und der steuerlichen Anpassung des Existenzminimums werden 2019 die Tabellensätze für minderjährige Kinder gleich zwei Mal geändert.
Für das erste Halbjahr 2019 hat sich der Zahlbetrag zunächst um 5% bzw. 8% erhöht.
Da sich das Kindergeld ab 01.07.2019 auf 204 Euro bzw. 235 Euro erhöhen wird, wird der Zahlbetrag zu diesem Zeitpunkt wieder herabgesetzt.
geschrieben am 12.01.2019 um 15:15 Uhr.
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Düsseldorfer Tabelle ändert sich 2019 zwei Mal!
Am 01.01.2019 haben sich die Tabellensätze erhöht, ab 01.07.2019 werden sie wieder herabgesetzt.
Durch die Änderung der Höhe des Kindergeldes und der steuerlichen Anpassung des Existenzminimums werden 2019 die Tabellensätze für minderjährige Kinder gleich zwei Mal geändert.
Für das erste Halbjahr 2019 hat sich der Zahlbetrag zunächst um 5% bzw. 8% erhöht.
Da sich das Kindergeld ab 01.07.2019 auf 204 Euro bzw. 235 Euro erhöhen wird, wird der Zahlbetrag zu diesem Zeitpunkt wieder herabgesetzt.
geschrieben am 12.01.2019 um 15:15 Uhr.
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