Ilse Rommel-Haisch

             Anwaltskanzlei Ilse Rommel-Haisch
             Pontoiser Straße 113
             D-71034 Böblingen

             Telefon: 07031 / 72 66 0
             Telefax: 07031 / 27 65 66

 

 

 

  


Aktuelles

Mietrecht

BGH erleichert Mieterhöhungen

Ein Vermieter hat - unter Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen - verschiedene Möglichkeiten, die Erhöhung der Nettomiete zu begründen.

Der Vermieter kann sich zur Begründung der Mieterhöhung verschiedener Möglichkeiten wie Vergleichsmiete, Sachverständigengutachten oder Mietspiegel bedienen.
Wenn er keine Vergleichmiete hat, ist die günstigste und praktischte Möglichkeit, auf den Mietspiegel zurückzugreifen.
Der BGH hat in seinem Urteil VII-ZR-99/09 vom 16.06.2010 für den Fall, dass in der Gemeinde kein Mietspiegel existiert, nun sogar zugestanden, dass auf einen für die Nachbargemeinde erstellten, einfachen Mietspiegel zurück gegriffen werden kann. Dieser muss vom örtlichen Mieterverein, Haus- und Grundbesitzerverein und dem Bürgermeisteramt erstellt worden sein und die beiden Gemeinden müssen vergleichbar sein. Im betreffenden Fall handelte es sich um die Gemeinden Schorndorf und Backnang.

geschrieben von Ilse Rommel-Haisch am 13.11.2010 um 10:24 Uhr.


[zur Übersicht]


Anwaltskanzlei Ilse Rommel-Haisch. Ihre persönliche Rechtsberatung in Böblingen, Sindelfingen, Stuttgart, Leonberg, Herrenberg, Tübingen und ganz Deutschland auf den Gebieten Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht, Mediation

Aktuelles