Ilse Rommel-Haisch

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Aktuelles

Familienrecht

Mindestbedarf für alleinerziehende Elternteile

Nachehelicher Ehegattenunterhalt gilt auch ein Mindestbedarf!

Beim nachehelicher Ehegattenunterhalt geht der BGH nun auch einen Mindestbedarf von 770.- Euro aus.

Bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts wird der Anspruch des Berechtigten aus den ehelichen Verhältnissen abgeleitet. Dies kann jedoch bei Mangelfällen dazu führen, dass der so abgeleitete Bedarf unter dem Existenzminium liegt.

Die Rechtsprechung billig jedoch inzwischen aufgrund der Unterhaltsrechtsänderungsgesetze auch dem geschiedenen Ehegatten einen Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums von 770.- Euro zu.

Siehe dazu das BGH Urteil vom 17.3.2010, XII ZR 204/08.

geschrieben von Ilse Rommel-Haisch am 09.05.2010 um 10:43 Uhr.


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