Ilse Rommel-Haisch

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Familienrecht

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 2010

Auch die Düsseldorfer Tabelle muss aufgrund des neuen Steuer-Entlastungsgesetzes geändert werden.

Der Mindestunterhalt wird heraufgesetzt.

Kinder bis 6 Jahre werden mit 317,- Euro eingestuft, der Zahlbetrag beträgt 225,- Euro.

Kinder bis 12 Jahre werden mit 364,- Euro eingestuft, der Zahlbetrag beträgt 272,- Euro.

Kinder bis 18 Jahre werden mit 426,- Euro eingestuft, der Zahlbetrag beträgt 334,- Euro.

geschrieben von Ilse Rommel-Haisch am 25.01.2010 um 18:03 Uhr.


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