Ilse Rommel-Haisch

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Aktuelles

Familienrecht

Geänderte Bemessungsgrenzen

Durch die geänderten Beitrags-bemessungsgrenzen erhöhen sich ab 01.01.2010 die Beiträge zur Sozial-versicherung.

Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung erhöhen sich von 5.400,- auf 5.500,- Euro monatlich im Westen und von 4.550,- auf 4.650,- Euro monatlich im Osten. Im Ergebnis müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 10,- Euro pro Monat mehr bezahlen.

Bei der Kranken- und Pflegeversicherung gilt eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze von 3.750,- Euro monatlich (bisher 3.675,- Euro). Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen jeweils 6,- Euro pro Monat mehr bezahlen.

geschrieben von Ilse Rommel-Haisch am 30.12.2009 um 16:53 Uhr.


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