Ilse Rommel-Haisch

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Aktuelles

Erbrecht

Änderungen des Erbrechts

Auch beim Erbrecht traten zum 01.10.2010 einige Änderungen in Kraft.

So wurden die Pflichtteilsentziehunsgründe modernisiert und erweitert.
Die Stundungsgründe für den Pflichtteilsanspruch wurden erweitert.
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch für Schenkungen der letzten 10 Jahre vermindert sich innerhalb von 10 Jahren um 1/10 pro Jahr.
Pflegeleistungen werden nunmehr auch dann honoriert, wenn sie nicht unter Verzicht auf eigenes Einkommen erbracht wurden.

geschrieben am 05.09.2009 um 08:14 Uhr.


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