Anwaltskanzlei Ilse Rommel-Haisch
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Aktuelles
Familienrecht
BGH kippt das Altersphasenmodell endgültig!
Mit seinem Urteil (AZ XII ZR 74/08) hat der BGH das seit 01.01.2008 geltende Unterhaltsrecht zum Betreuungsunterhalt modifiziert.
Danach steht dem minderjährigen Kind mit Vollendung des dritten Lebensjahres grundsätzlich kein Anspruch auf vorrangige Betreuung durch einen Elternteil mehr zu.
Betreuungsunterhalt wird nur noch aus Billigkeitsgründen geschuldet. So, wenn die Inanspruchnahme von Betreuungseinrichtungen nicht mit dem Kindeswohl zu vereinbaren ist (kindbezogene Gründe) oder der einem Elternteil verbleibende Betreuungsanteil neben der Erwerbstätigkeit zu einer überobligationsmäßigen Belsatung führen kann (elternbezogene Gründe).
geschrieben von Ilse Rommel-Haisch am 20.06.2009 um 21:55 Uhr.
Familienrecht
BGH kippt das Altersphasenmodell endgültig!
Mit seinem Urteil (AZ XII ZR 74/08) hat der BGH das seit 01.01.2008 geltende Unterhaltsrecht zum Betreuungsunterhalt modifiziert.
Danach steht dem minderjährigen Kind mit Vollendung des dritten Lebensjahres grundsätzlich kein Anspruch auf vorrangige Betreuung durch einen Elternteil mehr zu.
Betreuungsunterhalt wird nur noch aus Billigkeitsgründen geschuldet. So, wenn die Inanspruchnahme von Betreuungseinrichtungen nicht mit dem Kindeswohl zu vereinbaren ist (kindbezogene Gründe) oder der einem Elternteil verbleibende Betreuungsanteil neben der Erwerbstätigkeit zu einer überobligationsmäßigen Belsatung führen kann (elternbezogene Gründe).
geschrieben von Ilse Rommel-Haisch am 20.06.2009 um 21:55 Uhr.
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