Ilse Rommel-Haisch

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Aktuelles

Familienrecht

BGH ändert Rechtsprechung zu Umgangskosten

In seinem Urteil BGH, NJW 2007, 511 anerkennt der BGH nun die anfallenden Umgangskosten als Abzugesposten an.

Bei der Berechnung des zur Verfügung stehenden Einkommens des Unterhaltspflichtigen anerkennt der BGH nun anfallende Umgangskosten als Abzugsposten vom unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen an. Es sei denn, diese Kosten sind von seinem, ihm verbleibenen Kindergeld (77.- Euro/Monat) abgedeckt.

geschrieben von Ilse Rommel-Haisch am 09.03.2008 um 08:29 Uhr.


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