Ilse Rommel-Haisch

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Aktuelles

Familienrecht

Höhere Selbstbehalte

In der neuen Düsseldorfer Tabelle vom 01.07.2007 wurde der monatliche Eigenbedarf (Selbstbehalt) gegenüber Kindern und Ehegatten erhöht.

Während sich der Selbstbehalt gegenüber Kindern von 890.- auf 900.- Euro monatlich erhöht hat, wurde er gegenüber dem getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten auf 1.000.- Euro monatlich erhöht. Dies gilt unabhängig davon, ob der Verpflichtete erwerbstätig ist oder nicht.

geschrieben von Ilse Rommel-Haisch am 15.07.2007 um 20:56 Uhr.


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