Ilse Rommel-Haisch

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Aktuelles

Familienrecht

Schulgeld steuerlich geltend machen

Das Schulgeld, das man für seine Kinder zahlt, kann als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

Wenn die Schule, an dem die Kinder unterrichtet werden, als Ersatzschule genehmigt oder nach dem jeweiligen Landesrecht erlaubt ist, kann Schulgeld mit einem Anteil von 30% als Sonderausgabe abgezogen werden. Es gilt auch für an Europäische Schulen gezahltes Schulgeld. Dies hat der BFH in einem Urteil vom 05.04.2006 entschieden (XI R 1/04.)

geschrieben von Ilse Rommel-Haisch am 07.06.2007 um 18:32 Uhr.


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