Ilse Rommel-Haisch

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Aktuelles

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Studiengebühren gehören zum Unterhalt!

Studierende aufgepaßt: Studiengebühren müssen rechtzeitig geltend gemacht werden.

Studiengebühren sind nicht in den pauschalierten Unterhaltstabellen oder dem BAFöG enthalten. Sie sind mit zweimal 500.- Euro pro Jahr, also 83,33 Euro pro Monat - vorhersehbar. Damit stellen sie nach der Definition des BGH (Entscheidung FAMRZ 2006, 612) Mehrbedarf dar. Dieser muss jedoch spätestens in dem Monat bei den Unterhaltspflichtigen geltend gemacht werden, in dem die Studiengebühren anfallen. Ansonsten verfallen die Ansprüche.

geschrieben von Ilse Rommel-Haisch am 19.02.2007 um 20:19 Uhr.


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