Anwaltskanzlei Ilse Rommel-Haisch
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Familienrecht
Unterhaltspflichtigen bleibt mehr Geld
Der BGH hält Erhöhung des notwendigen Selbstbehalts für Unterhaltspflichtige für erforderlich.
Der BGH hält die Erhöhung des notwendigen Selbstbehalts für Unterhaltsverpflichtete auf einen Betrag zwischen 890.- und 1.100.- Euro für erforderlich. Damit bleibt den Unterhaltspflichtigen mehr Geld.
geschrieben von Ilse Rommel-Haisch am 29.10.2006 um 16:45 Uhr.
Familienrecht
Unterhaltspflichtigen bleibt mehr Geld
Der BGH hält Erhöhung des notwendigen Selbstbehalts für Unterhaltspflichtige für erforderlich.
Der BGH hält die Erhöhung des notwendigen Selbstbehalts für Unterhaltsverpflichtete auf einen Betrag zwischen 890.- und 1.100.- Euro für erforderlich. Damit bleibt den Unterhaltspflichtigen mehr Geld.
geschrieben von Ilse Rommel-Haisch am 29.10.2006 um 16:45 Uhr.
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