Ilse Rommel-Haisch

             Anwaltskanzlei Ilse Rommel-Haisch
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             Telefax: 07031 / 27 65 66

 

 

 

  


Aktuelles

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Einkommensgruppen haben sich geändert!

In der 2018er Düsseldorfer Tabelle wurden die Einkommensgruppen angehoben. In der Regel reduziert sich der Zahlbetrag im Vergleich zu 2017.

Der Mindetsunterhalt wurde erneut angehoben, nachdem auch das Kindergeld angehoben wurde.
Die größte Veränderung ist jedoch die Anhebung der Einkommensgruppen. Dadurch kommt es i.d.R. dazu, dass sich der Unterhaltssatz bzw. der Zahlbetrag im Vergleich zu 2017 reduziert, d.h. der Unterhaltspflichtige zahlt unter sonst gleichen Bedingungen (gleiches Nettogehalt und gleiche Altersgruppe des Kindes) weniger als 2017.
Deshalb müssen Titel / Urkunden überprüft und ggf. angepasst werden!

geschrieben am 10.12.2017 um 15:12 Uhr.


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