Anwaltskanzlei Ilse Rommel-Haisch
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D-71034 Böblingen
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Aktuelles
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Änderungen der Düsseldorfer Tabelle
Ab 01.01.2011 werden nicht die Zahlbeträge geändert, sondern die Selbstbehalte
Die Änderungen der Düsseldorfer Tabelle betreffen diesmal nicht die Regelsätze, vielmehr werden die Selbstbehalte des erwerbstätig Unterhaltsverpflichteten erhöht.
Gegenüber minderjährigen Kindern erhöht sich der Selbstbehalt von 900,- auf 950,- Euro, bei volljährigen Kindern von 1.100,- auf 1.150,- Euro, beim Ehegattenunterhalt von 1.000,- auf 1.050,- Euro und beim Elternunterhalt von 1.400,- auf 1.500,- Euro.
Neu ist, dass die Düsseldorfer Tabelle nun von 2 anstelle bisher 3 Unterhaltsberechtigten ausgeht.
geschrieben von Ilse Rommel-Haisch am 06.01.2011 um 16:06 Uhr.
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Ab 01.01.2011 werden nicht die Zahlbeträge geändert, sondern die Selbstbehalte
Die Änderungen der Düsseldorfer Tabelle betreffen diesmal nicht die Regelsätze, vielmehr werden die Selbstbehalte des erwerbstätig Unterhaltsverpflichteten erhöht.
Gegenüber minderjährigen Kindern erhöht sich der Selbstbehalt von 900,- auf 950,- Euro, bei volljährigen Kindern von 1.100,- auf 1.150,- Euro, beim Ehegattenunterhalt von 1.000,- auf 1.050,- Euro und beim Elternunterhalt von 1.400,- auf 1.500,- Euro.
Neu ist, dass die Düsseldorfer Tabelle nun von 2 anstelle bisher 3 Unterhaltsberechtigten ausgeht.
geschrieben von Ilse Rommel-Haisch am 06.01.2011 um 16:06 Uhr.
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