Ilse Rommel-Haisch

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Aktuelles

Familienrecht

Betreuungsunterhalt

BGH setzt das Altersphasenmodell endgültig außer Kraft!

Konsequent setzt der BGH seine Rechtsprechung zum nachehelichen Betreuungsunterhalt seit der seit 01.01.2008 geltenden Neuregelung des §1570 BGB fort.

Nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers, der einen auf 3 Jahre befristeten Basisunterhalt eingeführt hat, hat der unterhaltsberechtigte Elternteil die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer Verlängerung des Betreuungsunterhalts auferlegt. Das heißt, der Unterhaltsberechtigte muss individuelle Gründe vorbringen - kind- oder elternbezogene - die einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit mit Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes entgegenstehen. Ist eine Betreuung gesichert, z.B. durch Hort, muss demnach ein Alleinerziehender Vollzeit arbeiten.

Zuletzt XII ZR 3/09 vom 30.3.2011, nun XII ZR 94/09.

geschrieben von Ilse Rommel-Haisch am 04.08.2011 um 15:47 Uhr.


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