Ilse Rommel-Haisch

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Aktuelles

Mietrecht

Kürzungsrecht bei falschen Wohnflächenangaben

Wohflächenangaben - auch außerhalb des Mietvertrags - müssen korrekt sein. Sonst kann der Mieter u.U. die Miete kürzen!

Auch Wohnflächenangaben außerhalb eines Mietvertrags können verbindlich sein. So hat der BGH in seinem Urteil VIII-ZR-256/09 vom 23.06.2010 das Zustandekommen einer "konkludenten Wohnflächenvereinbarung" bejaht, obwohl das Mietvertragsformular keine Angaben zur Wohnfläche enthielt.
Verbindliche Angaben können z.B. in einem Zeitungsinserat, auf Grundrisskizzen oder durch Angaben eines eingeschalteten Maklers erfolgen. Bei Abweichungen von mehr als 10% der Wonläche steht dem Mieter ein Kürzungsrecht zu.

geschrieben von Ilse Rommel-Haisch am 22.11.2010 um 05:39 Uhr.


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