Ilse Rommel-Haisch

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Aktuelles

Familienrecht

Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Der BGH hat abermals festgestellt, dass Ausgleichsansprüche bei Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft grundsätzlich ausgeschlossen sind.

In seiner Entscheidung vom 03.02.2010 hat der BGH abermals festgestellt, dass Ausgleichsansprüche zwischen den Parteien einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft grundsätzlich ausgeschlossen sind, da diese keine umfassende Rechtsgemeinschaft ist.

Ausgleichsansprüche nach Gesellschaftsrecht, ungerechtfertigter Bereicherung oder nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage kommen nur bei wesentlichen Beiträgen eines Partners, mit denen ein Vermögenswert von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung geschaffen wurde, in Betracht.

Siehe hierzu das Urteil des BGH vom 03.02.2010 XII ZR 53/08.

geschrieben von Ilse Rommel-Haisch am 15.05.2010 um 10:54 Uhr.


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