Ilse Rommel-Haisch

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Aktuelles

Familienrecht

Mindestbedarf für alleinerziehende Elternteile

Der alleinerziehende Elternteil, der ein nichteheliches Kind betreut, bekommt einen Mindestbedarf zugestanden.

In seinem Urteil XII ZR 50/08 vom 16.12.2009 billigt der BGH nun erstmals einem Unterhaltberechtigten wegen der Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes einen Mindestunterhalt in Höhe des Existenzminimums eines Nichterwerbstätigen zu. Zur Zeit sind dies 770,- Euro.
Dies gilt in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes unabhängig davon, ob der Unterhaltsberechtigte bereits schon vor der Geburt diesen Lebensstandard erreicht hatte oder nicht.
Zwar bemisst sich grundsätzlich der Lebensunterhalt einer Mutter nur nach ihrem Bedarf vor der Geburt. Dieser darf aber 770,- Euro nicht unterschreiten. Der Betreuungsunterhalt soll eine notwendige persönliche Betreuung des Kindes ermöglichen.
Im entschiedenen Fall hatte die studierte Kindsmutter in ihrem Beruf nie Fuß gefasst und vor der Geburt nur 200,- Euro monatlich verdient.

geschrieben von Ilse Rommel-Haisch am 04.01.2010 um 17:07 Uhr.


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