Ilse Rommel-Haisch

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Aktuelles

Familienrecht

Änderungen beim Zugewinnausgleich

Zum 01.09.2009 traten Änderungen des Zugewinnausgleichs in Kraft, die der Verteilungsgerechtigkeit dienen sollen.

So wird dem unredlichen Beiseiteschaffen von Vermögenswerten nach der Trennung durch die Vorverlegung des Berechnungszeitraums ein Riegel vorgeschoben und es trat ein besserer vorläufiger Rechtsschutz in Kraft.
Zukünftig wird auch umfassend berücksichtigt, ob ein Ehepartner Schulden in die Ehe mit eingebracht hat und ob diese während der Ehe beglichen wurden.
Zudem wurde das Auskunftsrecht gestärkt, in dem ein Anspruch auf Belegvorlage und ein Anspruch auf Auskunft zum Anfangsvermögen verankert wurde.

geschrieben von Ilse Rommel-Haisch am 03.09.2009 um 08:01 Uhr.


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