Ilse Rommel-Haisch

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Aktuelles

Familienrecht

Änderungen beim Versorgungsausgleich

Zum 01.09.2009 trat die Strukturreform des Versorgungsausgleichs in Kraft. Ziel ist es, bei der Scheidung alle in der Ehe erworbenen Rentenanrechte hälftig zu teilen.

Auch bei der neuen Reglung verbleibt es beim Versorgungsausgleich zeitgleich mit der Scheidung.
Zukünftig werden alle in der Ehe aufgebauten Versorgungsanrechte in einer "internen Teilung" halbiert. Jeder erhält danach sein eigenes "Rentenkonto" beim jeweiligen Versorgungsträger.
Auch betriebliche Altersversorgungen, die auf eine Kapitalzahlung ausgerichtet sind oder ein Kapitalwahlrecht (z.B. Direktversicherungen) enthalten, fallen nun genauso in den Versorgungsausgleich wie private Verträge nach dem Altersvorsorgegesetz (z.B. Riester-Rente).

geschrieben von Ilse Rommel-Haisch am 02.09.2009 um 07:48 Uhr.


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