Ilse Rommel-Haisch

             Anwaltskanzlei Ilse Rommel-Haisch
             Pontoiser Straße 113
             D-71034 Böblingen

             Telefon: 07031 / 72 66 0
             Telefax: 07031 / 27 65 66

 

 

 

  


Aktuelles

Familienrecht

BGH kippt das Altersphasenmodell endgültig!

Mit seinem Urteil (AZ XII ZR 74/08) hat der BGH das seit 01.01.2008 geltende Unterhaltsrecht zum Betreuungsunterhalt modifiziert.

Danach steht dem minderjährigen Kind mit Vollendung des dritten Lebensjahres grundsätzlich kein Anspruch auf vorrangige Betreuung durch einen Elternteil mehr zu.
Betreuungsunterhalt wird nur noch aus Billigkeitsgründen geschuldet. So, wenn die Inanspruchnahme von Betreuungseinrichtungen nicht mit dem Kindeswohl zu vereinbaren ist (kindbezogene Gründe) oder der einem Elternteil verbleibende Betreuungsanteil neben der Erwerbstätigkeit zu einer überobligationsmäßigen Belsatung führen kann (elternbezogene Gründe).

geschrieben von Ilse Rommel-Haisch am 20.06.2009 um 21:55 Uhr.


[zur Übersicht]


Anwaltskanzlei Ilse Rommel-Haisch. Ihre persönliche Rechtsberatung in Böblingen, Sindelfingen, Stuttgart, Leonberg, Herrenberg, Tübingen und ganz Deutschland auf den Gebieten Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht, Mediation

Aktuelles