Anwaltskanzlei Ilse Rommel-Haisch
Pontoiser Straße 113
D-71034 Böblingen
Telefon: 07031 / 72 66 0
Telefax: 07031 / 27 65 66
Aktuelles
Aktuelles
Kein Schadenersatz für Nutzung mangelhafter Ware!
Beim Verbrauchsgüterkauf kann der Verkäufer vom Verbraucher im Falle einer Ersatzlieferung für eine mangelhafte Ware entgegen dem Wortlaut des BGB keinen Ersatz für die Nutzung der zunächst gelieferten Kaufsache verlangen.
Damit setzt der VIII. Zivilsenat eine Vorgabe des EuGH um. In der Begründung (AZ VIII ZR 200/05 vom 26.11.2008) heißt es, dass der Wortlaut des Gesetzes (§§439 IV, 346 I, II Nr. 1 BGB) mit dem Artikel 3 der europäischen Verbrauchsgüter-Kaufrichtlinie unvereinbar sei.
geschrieben von Ilse Rommel-Haisch am 07.12.2008 um 11:51 Uhr.
Aktuelles
Kein Schadenersatz für Nutzung mangelhafter Ware!
Beim Verbrauchsgüterkauf kann der Verkäufer vom Verbraucher im Falle einer Ersatzlieferung für eine mangelhafte Ware entgegen dem Wortlaut des BGB keinen Ersatz für die Nutzung der zunächst gelieferten Kaufsache verlangen.
Damit setzt der VIII. Zivilsenat eine Vorgabe des EuGH um. In der Begründung (AZ VIII ZR 200/05 vom 26.11.2008) heißt es, dass der Wortlaut des Gesetzes (§§439 IV, 346 I, II Nr. 1 BGB) mit dem Artikel 3 der europäischen Verbrauchsgüter-Kaufrichtlinie unvereinbar sei.
geschrieben von Ilse Rommel-Haisch am 07.12.2008 um 11:51 Uhr.
Anwaltskanzlei Ilse Rommel-Haisch. Ihre persönliche Rechtsberatung in Böblingen, Sindelfingen, Stuttgart, Leonberg, Herrenberg, Tübingen und ganz Deutschland auf den Gebieten Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht, Mediation