Ilse Rommel-Haisch

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Aktuelles

Familienrecht

Schadensfreiheitsrabatt für Zweitwagen

Nach dem Scheitern der Ehe steht der Schadensfreiheitsrabatt eines Zweitwagens demjenigen Ehegatten zu, dem das Fahrzeug während der intakten Ehe zugeordnet war.

Das LG Flensburg hat am 07.06.2006 (AZ 62 C 78/06)entschieden, dass die Ehefrau, die während intakter Ehe den auf den Namen des Mannes versicherten Zweitwagen fuhr, nach dem Scheitern der Ehe Anspruch auf Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts gegen den Ehmann hat.
Der Anspruch auf Übertragung ist allerdings keine familienrechtliche Angelegenheit, so dass die Klage beim allgemeinen Zivilgericht anhängig gemacht werden muss.

geschrieben von Ilse Rommel-Haisch am 16.12.2006 um 13:58 Uhr.


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