Anwaltskanzlei Ilse Rommel-Haisch
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Aktuelles
Mietrecht
Der BGH hat entschieden, dass starre Fristen für Schönheitsreparaturen im Wohnraum unwirksam sind.
In einem Urteil vom 05.04.2006 (AZ VIII ZR 106/05) hat der BGH entschieden, dass starre Fristen für Schönheitsreparaturen im Wohnraum unwirksam sind, wenn in einem Fristenplan "ist verpflichtet" formuliert ist. Entscheidend ist die tatsächliche Erforderlichkeit der Renovierung.
geschrieben von Ilse Rommel-Haisch am 29.10.2006 um 16:48 Uhr.
Mietrecht
Der BGH hat entschieden, dass starre Fristen für Schönheitsreparaturen im Wohnraum unwirksam sind.
In einem Urteil vom 05.04.2006 (AZ VIII ZR 106/05) hat der BGH entschieden, dass starre Fristen für Schönheitsreparaturen im Wohnraum unwirksam sind, wenn in einem Fristenplan "ist verpflichtet" formuliert ist. Entscheidend ist die tatsächliche Erforderlichkeit der Renovierung.
geschrieben von Ilse Rommel-Haisch am 29.10.2006 um 16:48 Uhr.
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